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Wesen und Bedeutung des Rechts
1. die Gemeinschaft -, -en сообщество, общество, объединение 2. die Gemeinde община, муниципалитет 3. anweisen (ie,ie) указывать, наставлять 4. vielfältig многообразный 5. die Beziehung -, -en отношение 6. erforderlich необходимый 7. das Verhalten соотношение, отношение 8. einrichten устраивать, организовывать 9. die Einhaltung соблюдение 10. einhalten (ie,a) соблюдать, задерживать 11. das Recht право 12. der Brauch –es, - Bräuche обычай 13. die Sitte =, -en обычай, нравы 14. verbindlich обязывающий, обязательный 15. die Hinsicht -, -en отношение, точка зрения 16. anwenden=verwenden применять, использовать 17. die Gesamtheit совокупность, всё в целом 18. die Vorschrift предписание, положение 19. die Befugnis право, полномочие 20. der Anspruch притязание, претензия, требование 21. verbieten (o,o) запрещать 22. stehlen (a,o) воровать, красть 23. beachten соблюдать 24. vereinbaren согласовывать, договариваться 25. entrichten оплачивать (налоги); вносить деньги 26. die Regelmäßigkeit регулярность 27. das Eigentum –(e)s, -tümer собственность 28. achten соблюдать (законы); уважать 29. vorsehen (a,e) предусматривать 30. verletzen нарушать 31. übertreten нарушать, превышать 32. der Diebstahl кража, воровство 33. die Geldbuße =, -n денежный штраф 34. die Missachtung неуважение 35. bieten (o,o) предлагать, представлять 36. enthalten (ie,a) содержать 37. erzwingen вынуждать, принуждать 38. die Geltung значение, ценность 39. entziehen запретить, лишить чего-либо 40. die Entzwingung насилие, принуждение 41. die Ächtung объявление вне закона 42. bewirken способствовать, причинять 43. die Verwaltung управление, администрация 44. das Gericht суд 45. einklagen предъявлять кому-либо судебный иск 46. die Gewalt власть, сила, насилие 47. anrufen обращаться в суд 48. die Willkür произвол 49. die Behörde орган власти, ведомство 50. anerkannt признанный 51. befolgen соблюдать закон 52. eintreten входить, вступать 53. das Gebot приказ, требование, предложение 54. das Verbot запрещение, запрет 55. einschränken ограничивать, сокращать
Regelmäßig gehört jeder Mensch einer Reihe von Gemeinschaften an (z.B. Familie, Gemeinde, Staat), deren Mitglieder mehr oder weniger aufeinander angewiesen sind. Die vielfältigen zwischenmenschlichen Beziehungen machen „soziale Spielregeln" erforderlich, nach denen der einzelne sein Verhalten einrichten soll und deren Einhaltung er auch von anderen erwarten kann. Diese Ordnungsfunktion des menschlichen Zusammenlebens in allen seinen Bereichen übernimmt das Recht (neben den üblichen sozialen Normen wie Brauch, Sitte und Moral). Schon die Umgangssprache versteht unter dem Recht solche Regeln, die für das menschliche Verhalten in der Gesellschaft verbindlich sind. Dabei wird der Begriff „Recht" in zweifacher Hinsicht angewandt. Als Recht im objektiven Sinn (objektives Recht) bezeichnet man die Rechtsordnung, d.h. die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, als Recht im subjektiven Sinn (subjektives Recht) dagegen die Rechtsbefugnis, d.h. die Ansprüche, die sich für den einzelnen aus dem objektiven Recht ergeben (zu den letzteren gehören z.B. die bürgerlichen Grundrechte). Die rechtlichen Regeln zielen also darauf, ein bestimmtes Verhalten anzuordnen oder zu verbieten: Man soll nicht stehlen, die Vorschriften für den Straßenverkehr beachten oder den vereinbarten Preis für eine gekaufte Ware entrichten. Damit bringen rechtliche Regeln einerseits zum Ausdruck, dass menschliches Verhalten einer bestimmten Regelmäßigkeit folgt: Normalerweise wird fremdes Eigentum geachtet, werden die Regeln des Straßenverkehrs eingehalten, wird der Kaufpreis für eine Ware gezahlt Andererseits sehen sie nachteilige Folgen für denjenigen vor, der sie verletzt oder übertritt: eine Strafe bei Diebstahl oder eine Geldbuße bei der Missachtung der Straßenverkehrsordnung. Verhaltensregeln, sind auch in den Vorschriften der Sitte und der Moral enthalten die Eigenart rechtlicher Normen im Unterschied zu anderen Regeln des sozialen Verhaltens besteht jedoch vor allem darin, dass die Einhaltung rechtlich gebotener Regeln erzwungen werden kann. Niemand, der ihnen unterliegt, kann sich ihrer Geltung, das heißt der Anordnung nachteiliger Folgen im Falle ihrer Verletzung, entziehen. Diese Erzwingbarkeit des Rechts obliegt besonderen Instanzen, die eigens dafür eingerichtet sind. Während die Befolgung anderer sozialer Normen durch sozialen Druck oder soziale Ächtung bewirkt wird, erfolgt die Durchsetzung des Rechts in einem besonderen, geordneten Verfahren. Zuständig für die Erzwingbarkeit des Rechts in modernen Gesellschaften ist der Staat. Er hat dafür besondere Einrichtungen: Verwaltungen, Polizei, Gerichte. Recht in einer Demokratie ist aber nicht nur erzwingbar, sondern auch einklagbar. Jeder, der sich zum Beispiel durch die öffentliche Gewalt, den Geschäftspartner oder durch einen Nachbar in seinen subjektiven Rechten verletzt glaubt, hat die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen. Diese Rechtsschutzgarantie erstreckt sich insbesondere auf den Schutz vor der Willkür der Verwaltungsbehörden, die immer damit rechnen müssen, dass ihre Maßnahmen gerichtlich überprüft werden könnten. Die vom Staat garantierten sozialen Normen sind also Rechtsnormen, das heißt solche Verhaltensvorschriften, die allgemeinverbindlich sind und von jedem anerkannt oder zumindest befolgt werden sollen. Sie legen nicht nur fest, wie man handeln oder nicht handeln soll (dies tun auch die sozialen Normen der Sitte und der Moral), sondern sie bestimmen auch, welche Folgen eintreten sollen, wenn, jemand etwas getan oder nicht getan hat. Durch seine Gebote und Verbote schränkt das Recht die Freiheit des einzelnen ein um der Freiheit der anderen willen und erfüllt damit seine Hauptfunktion — die Regelung des sozialen Zusammenlebens.
Date: 2015-10-18; view: 799; Нарушение авторских прав |