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Die Polizei der Länder





Die Polizei ist grundsätzlich ein Organ der einzelnen Bundesländer. Die Länder haben auf diesem Gebiet die Gesetzgebungsbefugnis, und so gibt es 16 verschiedene, in vielen wichtigen Fragen allerdings einander ähnliche Landespolizeigesetze. Eine enge Zusammenarbeit der Länderpolizeien ist durch regelmäßig stattfindende Konferenzen der Innenminister der Länder, an denen der Bundesminister des Innern auch teilnimmt, gesichert.

Die Aufgaben der Polizei sind vielseitig. In erster Linie ist sie verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten sowie die Kriminalität zu verhüten und zu bekämpfen. Das Polizeiorgan, mit dem die Bürger am häufigsten in Berührung kommen, ist die Verkehrspolizei. Nicht minder wichtig für die innere Sicherheit sind die allgemeine Schutz-, Bereitschafts- und Wasserschutzpolizei sowie die Kriminalpolizei, die als einziger Teil der polizeilichen Exekutive nicht uniformiert ist. Bei der Verbrechensbekämpfung gilt das besondere Augenmerk der Gewaltkriminalität, der Wirtschaftskriminalität, der Jugendkriminalität und der Rauschgiftkriminalität, außerdem in zunehmendem Maße dem politischen Extremismus und dem politisch motivierten Terror. Zur Heranbildung des polizeilichen Nachwuchses, zur Unterstützung des Polizei-Einzeldienstes bei polizeilichen Großeinsätzen und zur Bewältigung außergewöhnlicher Situationen unterhalten die Länder kasernierte und einheitlich ausgebildete Bereitschaftspolizeien mit 25000 Beamten. Die Bereitschaftspolizei wird durch den Bund einheitlich ausgestattet und auf ihre Einsatzfähigkeit ständig überprüft.

Der Bundesgrenzschutz. Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine Polizei des Bundes: er untersteht dem Bundesminister des Innern. Die Gesamtstärke des BGS beträgt etwa 23000 Mann. Seine Hauptaufgabe besteht in der polizeilichen Überwachung der Grenzen. Er kontrolliert den die Grenzen überschreitenden Verkehr. Im Grenzgebiet hat er Gefahren abzuwehren und Störungen zu beseitigen. Der BGS sorgt auch für den Schutz von Bundesorganen (z.B. Bundespräsidentenamt und Bundeskanzleramt). Er wird ferner zu Sicherheitsaufgaben bei Staatsbesuchen und ähnlichen Ereignissen eingesetzt.

 

1. Wem untersteht die Polizei in der BRD?

2. Was gehört zu den Hauptaufgaben der Polizei?

3. In welche Dienstzweige gliedert sich die Polizei der BRD?

 







Date: 2015-10-22; view: 1279; Нарушение авторских прав



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