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III. Задания для контрольных работ. Kontrollarbeit I (1. Semester)





Kontrollarbeit I (1. Semester)

 

Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „Der juristische Beruf“

DerBerufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3,5 Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an der Universität der Bundesrepublik Deutschland. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss ein Vorbereitungsdienst von 2,5 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einem Rechtsanwalt. Mit der anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.

Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Landgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z.B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter).

Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zu Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu urteilen hat. Berufsrichter können nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen oder an eine andere Stelleversetzt werden. Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages oder einer Volksvertretung des Landes, so hat er vor dem Wahltag Anspruch auf zwei Monate Urlaub ohne Dienstbezüge.

Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte), die bei jedem Gericht bestehen sollen. Sie sind staatliche Untersuchungs-, und Anklagebehörden in Strafsachen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder die Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.

Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Pflichtverteidigung).

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.

Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 1,5 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegerprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist also für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.

(А.P. Krawtschenko, S. 267-269)

Aufgabe 1.1 Was passt? Ordnen Sie zu:

1. Richter   A. Der Beamte ist für die Wahrnehmung richterlicher Aufgaben zuständig
2. Staatsanwalt   B. Kein Beamter, der nur dem Gesetz unterworfen ist.
3. Rechtsanwalt   C. Student der Rechtswissenschaften in der Praxis
4. Notar   D. Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten, bedarf der Zulassung bei einem bestimmten Gericht
5. Rechtspfleger E. Amtsanwalt in Strafsachen
6. Referendar F. Der unabhängige Träger öffentlichen Amtes wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt

Aufgabe 1.2. Bilden Sie Sätze im Präsens Aktiv und Präsens Passiv, indem Sie die folgenden Wörter gebrauchen:

z.B.:

- der Berufsstand, sein, die Juristen, durch, die Berufsausbildung, einheitlich, gekennzeichnet

Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung gekennzeichnet.

- 3,5 Jahre, die Ausbildung, ein rechtswissenschaftliches Studium, der erste Teil, umfassen, von, mindestens;

- abgeschlossen, das Studium, wird, die erste, Staatsprüfung, juristisch, mit;

- der zweite, die Ausbildung, Teil, müssen, vorangehen, ein Vorbereitungsdienst, als Referendar, von, 2,5 Jahre;

- die zweite, die Befähigung, juristisch, Prüfung, mit, werden, zu, das Richteramt erworben;

- Das Richteramt, eröffnen, der Zugang, juristisch, alle, zu, Beruf.

Aufgabe 1.3 Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

1. Welche juristischen Berufe kennen Sie?

2. Wofür ist Richter /Staatsanwalt /Rechtsanwalt /Notar /Rechtspfleger zuständig?

 

Aufgabe 1.4 Schreiben Sie über Ihr Studium, indem Sie die folgenden Anhaltspunkte beachten:

- Wo studieren Sie? (Universität, Fakultät)

- In welchem Semester sind Sie?

- Was studieren Sie?

- Welche Vorlesungen und Seminare haben Sie?

- In welchen Fächern werden Sie Vorprüfungen und Prüfungen ablegen?

- Welche Kompetenzen soll Jurist haben?

- Welchen juristischen Beruf möchten Sie ergreifen? Warum?

 

Aufgabe 2. Lesen Sie den Text „Staatsrechtliches Wesen der BRD“

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer, sozialer, parlamentarischer und föderativer Rechtsstaat. Die rechtliche Ordnung der Bundesrepublik manifestiert sich in ihrer Verfassung – dem Grundgesetz (GG) vom 23. Mai 1949. Die Artikeln 1 bis 19 enthalten den Grundrechtskatalog, der im Wesentlichen die klassischen Menschen- und Bürgerrechte nennt. Artikel 1 gibt den Schlüssel zu den Grundrechten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Der föderative Aufbau Deutschlands bedeutet, dass nicht nur Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer Staaten sind. Sie haben eine eigene, auf gewisse Bereiche beschränkte Hoheitsgewalt, die sie durch eigene Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung) wahrnehmen. Gliedstaaten der Bundesrepublik sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hesse, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein (alte Länder), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen (neue Länder).

Die demokratische Grundlage der Staatsordnung bildet das Prinzip der Volkssouveränität. Somit ist die BRD eine demokratische Republik. Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) fügt hinzu, dass die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das deutsche Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert sind, aus.

Die Gewalteneinteilung ist Kernstück des Rechtsstaatsprinzips. Die Funktionen der Staatsgewalt sind in Deutschland den voneinander unabhängigen Organen der Gesetzgebung (Legislative – Bundestag (Parlament), Bundesrat (Länderkammer)), der vollziehenden Gewalt (Exekutive – Bundesregierung, Bundespräsident) und der Rechtsprechung (Judikative – Bundesverfassungsgericht (BVerfG)) übertragen. Zweites wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips ist die verbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln.

Das sozialstaatliche Prinzip schließlich verpflichtet den Staat zum Schutz der sozial Schwächeren und zum ständigen Bemühen um soziale Gerechtigkeit. Der Sozialstaat zeigt sich beispielsweise in der Sozialversicherung mit ihren Leistungen für Alter, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit, in der Sozialhilfe für Bedürftige, Wohnungsbeihilfen, im Kindergeld usw.

Hoheitszeichen des Bundes sind die Bundesflagge (schwarz-rot-gold; Art. 22 GG), das Bundeswappen (einköpfiger schwarzer Adler auf goldgelben Grund) und das Bundessiegel (Bundesadler mit Kranz).

(Смирнова, с. 8, 11; Кравченко с. 39-41)

Aufgabe 2.1 Ordnen Sie zu:

A.

A. Rechtsstaat 1. das Bemühen um soziale Gerechtigkeit
B. Sozialstaat 2. die verbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln
C. Demokratischer Staat 3. nicht nur Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer sind Staaten
D. Föderativer Staat 4. das Prinzip der Volkssouveränität

 

Aufgabe 2.2. Bilden Sie Komposita:

1. Grund A. Staat
2. Sozial B. Organ
3. Bund C. Einteilung
4. Staat D. Regierung
5. Gewalt E. Gesetz
6. Recht F. Gericht
7. Verfassung G. Rechte
8. Kinder H. Versicherung
9. Bürger I. Land
10. Mensch J. Hilfe
  K. Geld
  L. Gewalt
  M. Ordnung

 

Aufgabe 2.2. Finden Sie ihre russischen Äquivalenten:

конституция, основные права, федеральная земля, государственная власть, государственный орган, разделение власти, правовое государство, федеральное правительство, конституционный суд, социальное государство, социальное страхование, социальная помощь, детское пособие, гражданские права, права человека, государственное устройство

Aufgabe 2.3. Ordnen Sie zu:

1. федеративное правовое государство A. der Schutz der sozial Schwächeren
2. достоинство человека B. föderativer Rechtsstaat
3. обязанность государственной власти C. die Würde des Menschen
4. федеративное устройство D. die Verpflichtung staatlicher Gewalt
5. собственное законодательство E. der föderative Aufbau
6. опека социально незащищенных слоев F. eigene Gesetzgebung
7. социальная справедливость G. die Organe der Rechtsprechung
8. органы правосудия H. die soziale Gerechtigkeit

 

Aufgabe 3. Lesen Sie den Text „Organisation der Rechtspflege in der BRD“

Rechtspflege ist die Tätigkeit der Justizbehörden, deren Aufgabe die Anwendung des Rechtes im Einzelfall ist. Zur Rechtspflege gehört neben den Entscheidungen der Gerichte auch die Vollstreckung dieser Entscheidungen. Auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsanwälte und Notare ist Rechtspflege.

Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland besteht aus fünf Zweigen:

1. Die sogenannten ordentlichen Gerichte sind zuständig für Strafsachen, Zivilsachen (z.B. bei Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf oder Miete sowie Ehe- und Familiensachen) und das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen). Es gibt vier Ebenen:

Amtsgericht (AG)

Landgericht (LG)

Oberlandgericht (OLG)

Bundesgerichtshof (BGH)

In Strafsachen kann je nach Art des Falles der drei zuerst genannten Gerichte, in Zivilsachen entweder das Amts- oder das Landgericht als Eingangsinstanz mit bis zu zwei weiteren Instanzen für Berufung und Revision in Betracht kommen.

2. Die Arbeitsgerichte (mit den drei Instanzen Arbeitsgericht – Landesarbeitsgericht - Bundesarbeitsgericht) sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Mitbestimmung. Vor den Arbeitsgerichten geht es beispielsweise um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.

3. Die Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht- Oberverwaltungsgericht – bzw. Verwaltungsgerichtshof - Bundesverfassungsgericht) sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn sie nicht unter der Kompetenz der Sozial- und Finanzgerichte oder – ausnahmsweise – der ordentlichen Gerichte fallen oder wenn nicht eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vorliegt.

4. Die Sozialgerichte (Sozialgericht – Landessozialgericht - Bundessozialgericht) entscheiden in Streitigkeiten aus dem Gesamtbereich der Sozialversicherung.

5. Die Finanzgerichte (Finanzgericht - Bundesfinanzhof) befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen.

Außerhalb der oben dargestellten fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das nicht nur das höchste Gericht des Bundes, sondern zugleich ein Verfassungsorgan ist. Die Gerichte sind mit Richtern besetzt. Bei einem Richter spricht man vom Einzelrichter, bei mehreren Richtern von einer Kammer oder einem Senat. Gerichtliche Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung werden als Urteile bezeichnet, solche ohne mündliche Verhandlung als Beschlüsse.

Gegen Urteile und Entscheidungen der Richter können vielfältige Rechtsmittel eingelegt werden. Grundsätzlich bestehen zwei Rechtsmittelinstanzen. Die Berufung eröffnet eine Kontrolle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Vor der Berufungsinstanz können also neue Tatsachen vorgebracht werden. Die Revision, das übliche zweite Rechtsmittel, führt dagegen nur zu der Prüfung, ob das geltende Recht richtig angewandt und die wesentlichen Verfahrensvorschriften beachtete wurden. (A.P. Krawtschenko S. 257-258)

Aufgabe 3.1 Finden Sie russische Äquivalenten zu den folgenden Wortverbindungen:

die Anwendung des Rechtes

die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen

Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

die Rechtmäßigkeit einer Kündigung

unter der Kompetenz des Gerichts fallen

Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen einlegen

eine Kontrolle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht

neue Tatsachen vorbringen

__________________________________________________________________

применение права; споры по трудовым вопросам; правомерность увольнения; входить в компетенцию суда; обжаловать решение суда; проверка по форме и по существу выносить на рассмотрение суда новые факты; исполнение решения суда

Aufgabe 3.2 Setzen Sie die folgenden Sätze fort:

a. Rechtspflege ist die Tätigkeit der Justizbehörden, deren … (чьей задачей является применение права в отдельно взятом случае).

b. Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn … (если они не находятся в ведении социальных и финансовых судов).

c. Außerhalb der oben dargestellten fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das … (который является не только высшей судебной инстанцией Германии, но и одновременно выполняет функцию конституционного органа).

d. Die Revision führt zu der Prüfung, ob … (правильно ли применялось действующее законодательство).

Aufgabe 3.3. Antworten Sie auf die Fragen:

a. Wofür sind die Gerichtszweige zuständig?

b. Wofür ist das Bundesverfassungsgericht zuständig?

Kontrollarbeit II (2. Semester)

Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „Das BGB“, indem Sie erweiterte Attribute und Satzgefüge beachten:

Stand: 1. August 1997. Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gliedert sich in fünf Bücher: den Allgemeinen Teil, das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Das BGB bildet die Grundlage des gesamten deutschen Privatrechtes.

1. Der Allgemeine Teil (§§ 1 bis 240) bringt in der Hauptsache Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte, Fristen und Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung (z.B. Hinterlegung von Wertpapieren).

2. Das zweite Buch umfasst das Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 bis 853). Ein Schuldverhältnis liegt dann vor, wenn eine Person einer anderen etwas schuldet.

3. Das Sachenrecht (§§ 854 bis 1296) hat den Besitz und die Rechte an Sachen zum Gegenstand. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Eigentum und den sogenannten beschränkt dinglichen Rechten (z.B. Pfandrecht, Nießbrauch, Grundschuld, Hypothek).

4. Das Familienrecht (§§ 1297 bis 1921) regelt zunächst die mit der Eheschließung und Eheführung zusammenhängenden Fragen, angefangen vom Verlöbnis bis hin zur Scheidung (eheliches Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich). Weiter regelt das Familienrecht die Rechtsbeziehungen zur „Verwandtschaft“, insbesondere das Verhältnis zwischen Eltern und Kind, die Stellung der nichtehelichen Kinder, die Adoption.

5. das Erbrecht (§§ 1922 bis 2383) regelt die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeit haftet. (Томсон, с. 18-20)

Aufgabe 1.1 Ordnen Sie die folgenden Begriffe und deren Definitionen zu:

1. Vorschriften/ Normen über Personen, Sachen (bewegliche und unbewegliche) und Rechtsgeschäfte   A. das Erbrecht
2. Schuldverhältnisse zwischen einzelnen Personen (Schuldner und Gläubiger)   B. Das Sachenrecht
3. die Beziehungen einer Person zu einer Sache(tatsächlicher Besitz/rechtliche Sachherrschaft)/ beschränkt dingliche Rechte   C. das Familienrecht
4. Normen über die familiären Beziehungen   D. das Schuldrecht
5. vermögensrechtliche Folgen des Todes eines Menschen   E. der Allgemeine Teil des BGB

Aufgabe 1.2 Bilden Sie Komposita und finden Sie ihre russischen Äquivalente:

A. Pfand 1. Leistung
B. Erbe 2. Verbindlichkeit
C. Familie 3. Ausgleich
D. Sache 4. Brauch
E. Recht 5. Verhältnis
F. Schuld 6. Verjährung
G. Nachlass 7. Beziehung
H. Nieß 8. Geschäft
I. Ehe 9. Recht
J. Versorgung 10. Schuld
K. Anspruch 11. Schließung
L. Grund  
M. Sicherheit  
N. Privat  

 

внесение залога; заключение брака; сделка;исковая давность;вещное право;обязательственное право; наследственное право; наследство с обременением; залоговое право; право пользования чужим имуществом; раздел финансового права на пенсионное обеспечение; семейное право; частное право; залог земельного участка

Aufgabe 1.3. Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:

a. Was enthält der Allgemeine Teil?

b. Was regelt das Sachenrecht?

c. Was hat das Schuldrecht zum Gegenstand?

d. Was regelt das Familienrecht?

e. Was regelt das Erbrecht?

Date: 2015-12-13; view: 758; Нарушение авторских прав; Помощь в написании работы --> СЮДА...



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