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Aufgabe 1.4. Lesen Sie den folgenden Text





Гражданский кодекс РФ принят думой 21 октября 1994 года.

По состоянию на 22 марта 2011 года ГК РФ состоит из четырех частей, семи разделов, 77 глав, 1551 статьи.

Первая часть (§§ 1 - 453) состоит из следующих разделов: 1. Общие положения (Гражданское законодательство; Физические и юридические лица; Объекты гражданских прав; Ценные бумаги; Сделки; Сроки, Исковая давность); 2. Право собственности и другие вещные права; 3. Общая часть обязательственного права (Исполнение обязательств; Общие положения о договоре).

Вторая часть (§§ 454 - 1109): 4. Отдельные виды обязательств (Купля-продажа; Мена; Дарение; Аренда).

Третья часть (§§1110 - 1224): 5. Наследственное право; 6. Международное частное право.

Четвертая часть (§§ 1225 – 1551): 7. Право на результаты интеллектуальной деятельности и средства индивидуализации (Авторское право; Патентное право).

Aufgabe 1.5. Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:

a. Aus wie vielen Teilen besteht das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation?

b. Was enthalten seine Teile?

Aufgabe 2. Lesen Sie den Text „Das Privatrecht“

Eine der Haupteinteilungen des deutschen Rechts ist die Einteilung in Privatrecht und in öffentliches Recht. Synonym werden für Privatrecht auch die Begriffe Bürgerliches Recht oder Zivilrecht verwendet, die genau genommen aber nur einen Teil desselben bezeichnen.

Die Unterscheidungin Privatrecht und öffentliches Recht ist bestimmend für das anzuwendende materielle Recht und für die Wahl des zulässigen Rechtswegs (z.B. ordentliche Gerichte oder Verwaltungsgerichte).

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen einzelner rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) auf der Grundlage der Gleichordnung und Selbstbestimmung untereinander sowie die Rechtsbeziehungen von Bürgern mit den Trägern hoheitlicher Gewalt, wenn diese privatrechtlich handeln.

Ein und derselbe Sachverhalt kann jedoch sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Folgen haben. So entstehen bei einem Verkehrsunfall für die Beteiligten privatrechtliche Konsequenzen (z.B. der Schadensersatz) und Konsequenzen von öffentlich-rechtlicher Seite z.B. in Form einer Ordnungsstrafe oder einer Strafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB).

Zum Privatrecht gehören vornehmlich das Bürgerliche Recht (auch allg. Privatrecht genannt) einerseits und die Sonderprivatrechte, die für bestimmte Berufsgruppen oder Sachgebiete spezielle Regeln enthalten (z.B. Wirtschaftsprivatrecht, Handels- oder Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht u.a.). Es ist im Gegensatz zum öffentlichen Recht, meist nicht zwingendes, sondern nachgiebiges, d.h. abänderbares Recht.

Das Privatrecht sieht im Gegensatz zum öffentlichen Recht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten).

Diese Freiheit lässt eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.

Aufgabe 2.1. Finden Sie deutsche Äquivalenten zu den folgenden Wörtern und Wortgruppen:

субъект права, частное право, вступать в правовые отношения, публичное право, физическое лицо, юридическое лицо, гражданское право, публично-правовые последствия, обычный суд, административный суд, частноправовые последствия, дисциплинарное взыскание, возмещение ущерба, дорожно-транспортное происшествие (ДТП), уголовный кодекс, коммерческое право, корпоративное право, трудовое право, жилищное право, штраф, индивидуальная воля.

Aufgabe 2.2. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

a. In welche Gebiete gliedert sich das deutsche Recht?

b. Wofür ist diese Unterscheidung bestimmend?

c. Was regelt das Privatrecht?

d. Welche Folgen kann ein und derselbe Sachverhalt haben?

e. Was enthalten die Sonderprivatrechte?

f. Was gehört zu den Sonderprivatrechten?

g. Was sieht das Privatrecht vor?

h. Was ist eines der privatrechtlichen Gestaltungsmittel?

Aufgabe 3. Lesen Sie den folgenden Text „Das Zustandekommen von Verträgen“

Ein Vertrag betrifft mindestens zwei Personen, die durch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen den Vertragsabschluss herbeiführen. Als Leitbild hat das BGB einen Vertrag vor Augen, der durch den Antrag eines Vertragspartners und die Annahme dieses Antrags durch den anderen zustande kommt. Wenngleich es nicht der gesetzlichen Terminologie entspricht, wird der Antrag in der Rechtpraxis vielfach auch als Angebot bezeichnet.

Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Von einem Angebot kann man erst dann sprechen, wenn es so gefasst ist, dass bereits durch die bloße Annahme des Angebots das Zustandekommen des Vertrags bewirkt wird. Das Angebot ist daher auch zu unterscheiden von der bloßen Aufforderung an potentielle Vertragspartner, selbst ein Angebot abzugeben.

Eine solche Aufforderung bindet rechtlich nicht. So sind etwa Speisekarten oder Zeitungsinserate noch keine Angebote zum Abschluss eines Vertrages, weil der Erklärende sich hier offensichtlich noch nicht endgültig festlegen will. Liegt hingegen ein Angebot vor, so ist der Erklärende auch an seinen Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB) oder sein Angebot ist nach § 146 BGB durch Ablehnung oder durch Fristablauf nach den §§ 147-149 BGB erloschen. (Томсон с. 42-43)

Texterläuterung:

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.

Aufgabe 3.1 Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

a. Wie viele Personen betrifft ein Vertrag?

b. Wie wird der Antrag auch bezeichnet?

c. Welche Aufforderungen binden rechtlich nicht?

Aufgabe 3.2 Lesen Sie den Text „Die Vertragsform“

Die meisten Rechtsgeschäfte sind gültig ohne Einhalten bestimmter Formen. Sie kommen formlos – mündlich, durch schlüssiges Verhalten zustande.

Schriftform bedeutet Unterschriftsform. Notwendig ist die selbstgefertigte Namensunterschrift. Lesbarkeit wird nicht gefordert, es genügt ein individueller Schriftzug mit charakteristischen Merkmalen. Der Text kann dagegen von einem anderen geschrieben, maschinell gefertigt oder fotokopiert sein.

Die öffentliche Beglaubigung setzt eigenhändige Unterschrift voraus, die zusätzlich von einem Notar beglaubigt wird. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Unterschrift, nicht auf den Inhalt der Urkunde.

Bei der notariellen Beurkundung werden die Erklärungen der Parteien vom Notar aufgenommen und in einer Niederschrift festgehalten. Die Niederschrift muss den Beteiligten vor der Unterzeichnung vorgelesen und von ihnen genehmigt werden.

Die Parteien können für ein formfreies Geschäft einen bestimmte Form vereinbaren: gewillkürte Form.

Formverstoß führt bei gesetzlicher Formvorschrift zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (§125 BGB). Das Einhalten gesetzlicher Formvorschriften ist im Interesse der Rechtssicherheit unerlässlich, § 125 ist zwingendes Recht. Der Verstoß gegen vereinbarten Formzwang führt ebenfalls zur Nichtigkeit, allerdings nur „im Zweifel“

(Томсон, с. 54-55)

Aufgabe 3.3 Setzen Sie die folgenden Sätze fort:

a. Ein Rechtsgeschäft, welches … ( форма которой не соответствует предписаниям), ist nichtig.

 

b. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so … (то документ должен быть подписан собственноручно или посредством нотариально заверенной подписи).

 

c. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so … (то будет достаточно, если каждая из сторон подпишет документ, предназначенный для другой стороны).

 

d. Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so … (то заявление должно быть составлено в письменной форме)

Date: 2015-12-13; view: 532; Нарушение авторских прав; Помощь в написании работы --> СЮДА...



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